Slideshow

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Fortbildung
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Prüfungsteam 2020
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Kooperation Rettungsdienst
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Teamwork
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Abschied mit Abstand
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Prüfung unter Coronabedingungen

Montag, 30. April 2007

Wie wir "funktionieren"

Beim Eintritt in den Schulsanitätsdienst wird jedem Schüler ein dreiseitiger Dienstvertrag vorgelegt, in dem Rechte und Pflichten des angehenden Sanitäters aufgeführt sind, z.B. Recht auf Fortbildung oder Pflicht zum Datenschutz. Diesen Vertrag muss der Schüler nach Rücksprache mit seinen Eltern unterschreiben, um am SSD teilnehmen zu dürfen.
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Für jeden Monat gibt es einen Dienstplan, auf dem für jeden Schultag zwei Schulsanitäter für die Zeit von Beginn der ersten bis zum Ende der letzten zum Dienst eingeteilt sind. Kann ein Sanitäter aus gesundheitlichen oder schulischen Gründen seinen Dienst nicht wahrnehmen, so sorgt er selbstständig für Ersatz. Zu erreichen sind die diensthabenden Schulsanitäter während der Pausen in der Schülerbücherei, die gleichzeitig als Sanitätsraum dient. Während der Unterrichtszeiten können sie per Funkgerät alarmiert werden, so dass die Sanitäter durchschnittlich innerhalb von zwei Minuten am Einsatzort sein können.

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